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ALLGEMEINE
REISEBEDINGUNGEN KENYA SPEZIAL REISEN UND REISEAGENTUR GOTTSCHALT
Die
Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der
Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüro Verbandes gemäß §
38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung
anerkannt.
Abschluss des
Reisevertrages:
Mit der
Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen
werden kann, bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle
mitreisenden Teilnehmer verbindlich, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder voll eintritt. Mit der Annahme
durch uns kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erhält eine
schriftliche Reisebestätigung.
Zahlungsbedingungen:
Bei
Vertragsabschluss ist im Regelfall eine Anzahlung in Höhe von 25% des
Reisepreises fällig, wobei der Kunde bereits
vorher einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB erhält - wobei wir
bei der R+V Versicherung / Verbund der
Volksbanken/Raiffeisenbanken versichert sind. Bei Flügen mit Sonderpreisen ist es möglich, dass diese sofort nach der Buchung bezahlt werden müssen, darauf wird der Kunde vorher aber hingewiesen. Die Restzahlung hat
bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu erfolgen. Diese werden
frühestens 4 Wochen vor Abreise erstellt. Ist der Reisepreis bis
zur Abreise nicht vollständig bezahlt, so werden wir von der
Leistungspflicht frei und können entsprechende Rücktrittskosten
verlangen. Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort
fällig.
Leistung/Preise:
Der Umfang
der vertraglich geschuldeten Reiseleistung bestimmt sich
grundsätzlich nach den Angaben der Einzelleistungen in den
Prospekten oder in unserem Angebot. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise anzugleichen,
wenn z.B. Flughafengebühren oder Wechselkurse sich ändern, sofern
mehr als 4 Monate zwischen Abschluss und Reisetermin liegen. Über
solche Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen.
Rücktritt oder
Umbuchung durch den Kunden:
Bei
Umbuchungen oder Namensänderungen erheben wir bis 30 Tage vor
Abreise eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-- pro Person, spätere
Änderungen werden wie Stornierungen behandelt.
Bei Pauschal-
oder Individualreisen sowie Spezialangeboten gelten folgende
Stornoregelungen:
bis 30 Tage
vor Abreise 25%
29 bis 22 Tage
vor Abreise 30%
21 bis 15 Tage
vor Abreise 40%
14 bis 07 Tage vor Abreise 60%
06 bis 01 Tag vor
Abreise 80%
Abreisetag 100%
Bei Flügen
aus Sonderprogrammen gelten die entsprechenden Stornierungskosten
für diesen Reiseteil. Darauf wird gesondert hingewiesen (z.B. Air Berlin oder Condor
Kurzfrist - Sparangebote - Stornobetrag 100%), LH-Flüge mit
Spezialtarifen
z.B. 100% Stornokosten.
Haben wir
mehrere Leistungen zu einem Paket zusammengestellt, so können die
Stornogebühren entsprechend abweichen. (Flug und Mietwagen z.B.).
Die Gebühren werden dann einzeln ermittelt und addiert. Der
Veranstalter kann höhere Stornogebühren dann verlangen, wenn bei
Flugpauschalreisen bei der Airline höhere Stornokosten anfallen.
Macht der
Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in
den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat
er hierfür den Nachweis zu führen.
Haftung:
Sämtliche in
Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb von vier Wochen nach
vertraglichem Reiseende geltend zu machen.
Beschränkung
der vertraglichen Haftung:
Die
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperlicher Art sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
dem Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig beigefügt worden
ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Deliktische
Haftungsbeschränkung:
Für alle
gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden
bis Euro 4.091.-, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt.Diese Haftungsummen gelten je Reisenden
und Reise.
Rücktritt durch
den Veranstalter:
Wir können in
folgenden Fällen vom Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise kündigen:
A – ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden
jedoch den Wert der ersparten Aufwedungen an den Teilnehmer
erstatten.
B – bis zwei
Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl. In diesem Falle wird eine Alternative
angeboten oder der Anzahlungsbetrag sofort erstattet.
Pass-,
Einreise- und Gesundheitsbedingungen:
Achten Sie
auf die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder die Sie
besuchen wollen. Bei Anfragen zu den Programmen erhalten Sie von
uns detaillierte Informationen dazu. Der Reisende ist dann für die
Einhaltung aller wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Versicherung:
Wir empfehlen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Leistungen dieser Art sind im Reisepreis nicht enthalten.
München, 01.
Juni 2011
REISEAGENTUR GOTTSCHALT
KENYA SPEZIAL
REISEN
Inhaber: Falk
Gottschalt
Steuernr.: 147 148 30210
Hochackerstr. 6
85521 Ottobrunn |