Falk Gottschalt

Hochackerstr. 6 • 85521 Ottobrunn
Tel 089 / 4314602 • Fax 089/43670240

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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN KENYA SPEZIAL REISEN UND REISEAGENTUR GOTTSCHALT

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüro Verbandes gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

Abschluss des Reisevertrages:

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle mitreisenden Teilnehmer verbindlich, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder voll eintritt.  Mit der Annahme durch uns kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Reisebestätigung.

Zahlungsbedingungen:

Bei Vertragsabschluss ist im Regelfall eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig, wobei der Kunde bereits vorher einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB erhält - wobei wir bei der R+V Versicherung / Verbund der Volksbanken/Raiffeisenbanken versichert sind. Bei Flügen mit Sonderpreisen ist es möglich, dass diese sofort nach der Buchung bezahlt werden müssen, darauf wird der Kunde vorher aber hingewiesen. Die Restzahlung hat bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu erfolgen. Diese werden frühestens 4 Wochen vor Abreise erstellt. Ist der Reisepreis bis zur Abreise nicht vollständig bezahlt, so werden wir von der Leistungspflicht frei und können entsprechende Rücktrittskosten verlangen. Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

Leistung/Preise:

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistung bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben der Einzelleistungen in den Prospekten oder in unserem Angebot. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise anzugleichen, wenn z.B. Flughafengebühren oder Wechselkurse sich ändern, sofern mehr als 4 Monate zwischen Abschluss und Reisetermin liegen. Über solche Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen.

Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden:

Bei Umbuchungen oder Namensänderungen erheben wir bis 30 Tage vor Abreise eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-- pro Person, spätere Änderungen werden wie Stornierungen behandelt.

Bei Pauschal- oder Individualreisen sowie Spezialangeboten gelten folgende Stornoregelungen:

     bis 30 Tage vor Abreise 25%                       29 bis 22 Tage vor Abreise 30%   

21 bis 15 Tage vor Abreise 40%                      14 bis 07 Tage vor Abreise 60%

06 bis 01 Tag vor Abreise 80%                       Abreisetag 100%

Bei Flügen aus Sonderprogrammen gelten die entsprechenden Stornierungskosten für diesen Reiseteil. Darauf wird gesondert hingewiesen (z.B. Air Berlin oder Condor Kurzfrist - Sparangebote - Stornobetrag 100%), LH-Flüge mit Spezialtarifen z.B. 100% Stornokosten.

Haben wir mehrere Leistungen zu einem Paket zusammengestellt, so können die Stornogebühren entsprechend abweichen. (Flug und Mietwagen z.B.). Die Gebühren werden dann einzeln ermittelt und addiert. Der Veranstalter kann höhere Stornogebühren dann verlangen, wenn bei Flugpauschalreisen bei der Airline höhere Stornokosten anfallen.

Macht der Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

Haftung:

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb von vier Wochen nach vertraglichem Reiseende geltend zu machen.

Beschränkung der vertraglichen Haftung:

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperlicher Art sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden dem Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig beigefügt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Deliktische Haftungsbeschränkung:

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis Euro 4.091.-, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.Diese Haftungsummen gelten je Reisenden und Reise.

Rücktritt durch den Veranstalter:

Wir können in folgenden Fällen vom Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

A – ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden jedoch den Wert der ersparten Aufwedungen an den Teilnehmer erstatten.

B – bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Falle wird eine Alternative angeboten oder der Anzahlungsbetrag sofort erstattet.

 

Pass-, Einreise- und Gesundheitsbedingungen:

Achten Sie auf die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder die Sie besuchen wollen. Bei Anfragen zu den Programmen erhalten Sie von uns detaillierte Informationen dazu. Der Reisende ist dann für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Versicherung:

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Leistungen dieser Art sind im Reisepreis nicht enthalten.

München, 01. Juni 2011

REISEAGENTUR GOTTSCHALT                KENYA SPEZIAL REISEN

Inhaber: Falk Gottschalt                                 Steuernr.: 147 148 30210

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85521 Ottobrunn

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